Erstellung von Einwendungen mit dem Einwendungsgenerator
Von: @Redaktion <2009-10-08>
Bis zum 30.07.2009 werden die Planungsunterlagen zur NEL in Niedersachsen öffentlich ausgelegt, bis spätestens am 14.10.2009 müssen alle Betroffenen ihre Einwände abgegeben habe. Es ist unabdingbar, dass ,alle, Betroffenen in diesem Verfahren ihre Einwände einbringen - sonst ist es ein für alle mal zu spät!,
, Mit Hilfe unseres "Einwendungsgenerators" sollen sich alle Betroffenen einfach ein wirksames Einwendungsschreiben erstellen können.

1. Willkommen und Erläuterungen:

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

im nachfolgenden Formular finden Sie eine Liste mit Formulierungshilfen für Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zur Norddeutschen Erdgasleitung (NEL). Sie können sich mit diesen von Mitgliedern der Bürgerinitiative erstellten Hilfen leicht ein ganz individuelles Einwendungsschreiben zusammenstellen.

Alle Formulierungsvorschläge sind zunächst vorausgewählt. Bitte entfernen Sie das Häkchen bei den Einwendungen, die Ihnen für Sie persönlich (bzw. ihren Betrieb etc.) unzutreffend erscheinen. Die danach noch ausgewählten Abschnitte werden dann auf Knopfdruck zu einem druckfertigen Einwendungsschreiben zusammengefügt.

Nach dem Ausdrucken fehlt nur noch Ihre Unterschrift und dann können Sie das Schreiben abschicken bzw. bis spätestens am 14.10.2009 bei der Stadtverwaltung Winsen (oder ihrer örtlichen Kommunalverwaltung, bei der die NEL-Planungsunterlagen amtlich ausgelegen haben) abgeben.

Um Ihrer Einwendung möglichst viel Gewicht zu verleihen, sollten Sie im Formular jeden auswählbaren Abschnitt noch mit eigenen Worten ergänzen. Auch können Sie die meisten der vorgeschlagenen Texte noch abändern. Bei einigen Textvorschlägen sind Alternativen angegeben, bei denen Sie die nicht zutreffenden Texte entfernen müssen. Klicken Sie zum Ändern einfach die entsprechenden Absätze an und tippen Sie ihre Ergänzungen ein oder entfernen Sie vorgegebene Texte.
(Hinweis für Nutzer des Opera-Browsers: Sie können leider keine Texte ändern. Bitte nutzen Sie einen anderen Internetbrowser. Nutzer des Firefox-Browsers der Version 2 können ebenfalls keine Änderungen eintragen und sollten alleine schon aus Sicherheitsgründen umgehend die neueste Firefox-Version installieren!)

Sehr wichtig:
Wenn der Arbeitsstreifen der geplanten Trasse direkt über Ihr Grundstück oder eine von Ihnen bewirtschaftete Fläche verläuft oder Sie unmittelbar an der geplanten Trasse Gebäude besitzen, ist eine Unterstützung eines erfahrenen Fachanwaltes anzuraten.
Der Fachanwalt / die Fachanwältin sollte das mit diesem Einwendungsgenerator erstellte Einwendungsschreiben ergänzen oder ein eigenständiges Einwendungsschreiben erstellen.

Anstatt das generierte Einwendungsschreiben direkt zu drucken, können Sie es sich auch in Ihr Textverarbeitungsprogramm kopieren und noch individueller umgestalten und ergänzen.

An verschiedenen Stellen sind für Sie hellgelb unterlegte Erläuterungen dargestellt, die nicht mit gedruckt werden.

Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen, gegebenenfalls Ihre Ergänzungen und Änderungen eingetragen und die entsprechenden Häkchen gesetzt haben, klicken Sie ganz am Ende des Formulars bitte auf den Knopf "Einwendungschreiben druckfertig machen".


2. Unbedingt notwendige Angaben zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Betrieb:

Achtung: für jede betroffene Person, also vom noch ungeborenen Baby über die Uroma bis zum eigenen Betrieb sollte jeweils ein eigenständiges Einwendungsschreiben abgegeben werden, wenn die Betroffenheiten sich unterscheiden. Für minderjährige Kinder muss die Einwendung von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.

Fristsache: Posteingang bis zum 14. Oktober 2009

Dieses Schreiben kann bei allen Städten und Gemeinden abgegeben werden, bei denen die Planungsunterlagen offiziell ausgelegen haben. Ansonsten per Post

Absender:
 

Bitte tragen Sie nachfolgend Ihre Anschrift (Vorname und Name, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort) ein:

Zum Datenschutz: Die personenbezogenen Angaben in diesem Formular werden nicht dauerhaft gespeichert und nicht ins Internet übertragen.

An das

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld

Planfeststellung für "NEL" Norddeutsche Erdgasleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den   Antrag auf Planfeststellung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 EnWG   der   E.ON Ruhrgas AG, Huttropstraße 60, 45138 Essen   und der   WINGAS GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel   zu Gunsten einer Planfeststellung der   "NEL" Norddeutsche Erdgasleitung, Abschnitt Hittbergen - Achim - Rehden, EEN Projekt-Nr.: DT.710029   und den damit zusammenhängenden Maßnahmen erhebe ich Einwendungen.


3. Auflistung der Einwendungsvorschläge zum Auswählen, ändern und ergänzen:

Betroffenes Grundeigentum:
Ich bin
  alleiniger Eigentümer
  Miteigentümer
folgender Immobilie:
.
.
.
Bitte ändern Sie den oben stehenden Text so, dass er zu Ihrer Situation passt und fügen Sie am Ende die Straßenanschrift Ihres Grundstücks, Hausgrundstücks oder Ihrer Eigentumswohnung hinzu. Fehlt eine solche Angabe, tragen Sie bitte die Flurstücksnummer und die Flur ein.
Betroffenheit als Mieter:
Ich bin Mieter folgender Wohnung, die ich auch in den kommenden Jahren nutzen werde:

 

Falls Sie Mieter sind, tragen Sie bitte in das vorstehende Kästchen Ihre Anschrift ein.

Betroffenheit als Pächter:
Ich bin Pächter folgender Fläche(n), die ich auch in den kommenden Jahren nutzen werde:

 

Falls Sie Pächter von landwirtschaftlich genutzten Flächen sind, tragen Sie bitte in das vorstehende Kästchen die Flurstücknummer(n) und Fur(en) ein.

Ergänzend wende ich ein:


 

In das vorstehende Kästchen können Sie bei Bedarf weitere Einwände eintragen. Bitte bedenken Sie dabei: Jedes Problem, das nicht erwähnt wurde, kann später sehr ärgerlich/teuer werden. Sollten Sie "untaugliche", "irrelevante" oder gar "falsche" Einwände eintragen, ist das eher unkritisch, weil diese von der Behörde einfach nur aussortiert werden.

Achten Sie bei Ihren Formulierungen aber bitte darauf, dass die Leser Ihren Enwand auch nachvollziehen können. Auch sollte erkennbar sein, in welcher Form und welchem Umfang Sie vom dargelegten Problem betroffen sind. Sollten Ihnen später noch weitere Einwände einfallen, können Sie bis zum 14. Oktober 2009 problemlos mehrere Einwendungsschreiben einreichen!

Bezugnahme auf weitere Argumente:

Zur Vermeidung von Wiederholungen nehme ich auf die weitergehenden Einwendungen der Bürgerinitiative Stöckte und die Einwendungen der Stadt Winsen (Luhe) zu diesem Planfeststellungsverfahren vollinhaltlich Bezug.

Die weiter oben angebotenen Einwendungsvorschläge stellen nur einen kleinen Teil der möglichen Einwendungen dar. Von der Bürgerinitiative Stöckte und von der Stadt Winsen werden umfangreichere Einwendungen mit Unterstützung eines Fachanwaltes erstellt. Diese Einwände sollte jeder Einwender aus dem Bereich Winsen (Luhe) sicherheitshalber mit einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen



. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

(Datum, Unterschrift mit Vorname und Name)

Gesetzlich geforderter Vertreter gem. § 17 Verwaltungsverfahrensgesetz für gleichförmigen Einwendungen: Volker Beecken, Ingenieur, Kronberger Str. 2, 63128 Dietzenbach

4. Fertigstellung des Einwendungsschreibens:

Wenn Sie Ihre Auswahl aus den oben aufgeführten Einwendungsvorschlägen getroffen und Ihre persönlichen Änderungen und Ergänzungen eingetragen haben, klicken Sie bitte auf den nachstehenden Knopf. Dann wird Ihr persönliches "fertiges" Einwendungsschreiben dargestellt und Sie können es mit Hilfe der Drucken-Funktion Ihres Internetbrowsers zu Papier bringen.

Wenn Sie bei der druckfertigen Seite noch Änderungen machen wollen, klicken Sie einfach auf den Knopf "Zurück zur Normaldarstellung". Kleine Nachkorrekturen können Sie sogar meist gleich in "druckfertigen Darstellung" machen.

Sollten Sie sich an den Kopf- oder Fußzeilen der ausgedruckten Seiten stören, können Sie Ihren Internetbrowser so einstellen, dass diese Zeilen nicht ausgedruckt werden. Für die Behörden ist es egal, ob die Kopf- oder Fußzeilen vorhanden sind, oder nicht.

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen? Dann scheuen Sie sich bitte nicht, die unten auf dieser Seite angegebene Telefonnummer anzurufen!

Sehr geehrte Besucher von www.St.Oeckte.de ,

die Nutzung des "Einwendungsgenerators" setzt die Verwendung eines zeigemäßen Internetbrowsers voraus, der unter anderem die Möglichkeit von Textänderungen ("editieren") in dafür vorgesehenen Textabschnitten vorsieht. Scripte müssen im Browser ausgeführt werden dürfen.

Der Einwendungsgenerator wird mit den Internet-Browsern Firefox (ab Version 3), Safari, Google Chrome und Internet Explorer (ab Version 7) getestet. Eingeschränkt ist auch der aktuelle Opera-Browser verwendbar.

Für diejenigen, die keinen der oben genannten oder äquivalente Internet-Browser verwenden können oder wollen, wird die Zusammenstellung aller spezifischen Einwände des Einwendungsgenerators zum Kopieren und Weiterverarbeiten bereitgestellt.

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